Erleben Sie, wie Kryptoaktien
ihre Unternehmung
aufblühen lassen

Bevor Sie jetzt an "Krypto" denken...
Es geht um Aktien, keine Kryptowährungen
Kryptoaktie ≠ Bitcoin
Kryptoaktien
sind nach eWpG elektronische Aktien
Digitalisierung und Entbürokratisierung für einen zukunftsfähigen Finanzmarkt
"Mit dem Gesetz über elektronische Wertpapiere hat Deutschland eine Vorreiterrolle eingenommen. Diese soll weiter ausgebaut werden, indem das Gesetz jetzt auch elektronische Aktien erfasst. Namensaktien können damit zukünftig elektronisch über ein zentrales Wertpapierregister oder über ein Kryptowertpapierregister, das auf der Distributed-Ledger-Technologie basieren kann, begeben und übertragen werden"
Wer profitiert von der Kryptoaktie?

Start-Up
Mittelstand
Schnelle, unkomplizierte Kapitalbeschaffung ohne den Umweg eines Börsengangs

Investoren
Früh in zukunftsträchtige Unternehmen investieren auch mit kleinen Beträgen,

Öffentliche
Hand
Einfache Bürgerbeteiligung:
Digitale Prozesse senken den Verwaltungsaufwand und bieten mehr direkte Demokratie.
Von der gelben Blütenpracht zum Tanz der Samen - so startet eine Kryptoaktie
Sobald die Löwenzahnblüte in voller Pracht erstrahlt, werden ihre Samen freigesetzt und fliegen zu Tausenden elegant ihren Zielen entgegen - genauso vervielfacht und verbreitet sich eine Kryptoaktie nach ihrer Emission.

01
DIE ENTSTEHUNG
(AktG §§189, 191, 203 I, 211, 219)
Kryptoaktien entstehen durch Eintragung einer AG-Gründung oder einer Kapitalerhöhung ins Handelsregister.

02
DIE EINTRAGUNG
(AktG § 67)
Kryptoaktien werden als Namensaktien mit Angaben zu Aktionär und Stückzahl ins Aktienregister eingetragen.

03
HAUPTVERSAMMLUNG
(AktG § 118)
In der (virtuellen) Hauptversammlung üben die Aktionäre ihr Recht wie z.B. wie Stimmrecht, Auskunftsrecht und Widerspruchsrecht aus.
04
DIVIDENDENAUSSCHÜTTUNG
(AktG § 58)
Aktionäre haben Anspruch auf Gewinnbeteiligung durch Dividendenausschüttung


05
KAPITALERHÖHUNG MIT BEZUGSRECHT (AktG §§ 186, 202)
Bei Kapitalerhöhungen haben Aktionäre ein Bezugsrecht auf neue Aktien.
06
ÜBERTRAGUNG/ VERÄUSSERUNG
Aktionäre können ihre Kryptoaktien durch Übertragung/Veräußerung handeln.
Die DNA der Kryptoaktie
Ein Blick auf die filigranen Strukturen
Kryptoaktie vs. traditionelle Aktie im Lebenszyklus - Die wichtigsten Unterschiede in Bezug auf Begebung, Übertragung, Handel, Abwicklung Kosten und Anwendungsbereich
1
Elektronische Begebung
Die Kryptoaktie wird anders als die traditionelle Aktie nicht als verbriefte Urkunde, sondern elektronisch in ein Register eingetragen. Entweder in ein zentrales Register (Zentralregisteraktie) oder in ein Kryptowertpapierregister auf Basis der Blockchain-Technologie (Kryptoaktie i.e.S.) eingetragen.
2
Übertragung
Die Übertragung der Kryptoaktie erfolgt durch Umtragung im elektronischen Register. Bei der traditionellen Aktie erfolgt die Übertragung durch Abtretung der Urkunde plus Übergabe.
3

4
Abwicklung
Bei der Kryptoaktie erfolgt die Abwicklung über das Register nahezu in Echtzeit. Bei der traditionellen Aktie dauert die Abwicklung der Börsentransaktion über den Effektengiro i.d.R. 2 Tage.
5
Kosten/ Effizienz
Die Kryptoaktie ermöglicht durch Smart Contracts die automatisierte Verwaltung von Register sowie Prozessen wie Dividendenzahlungen und Hauptversammlung.
Die traditionelle Aktie wird ohne automatisierte Unterstützung manuell verwaltet.
6
Anwendungsbereich
Die Kryptoaktie eignet sich aufgrund der digitalen Begebung und der Handelbarkeit außerhalb der Börse insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Startups. .
Handel
Die Kryptoaktie kann außerbörslich (OTC) sowie evt. auf speziellen DLT-Handelsplattformen gehandelt werden. Die traditionelle Aktie wird dagegen i.d.R. über die Börse gehandelt.